PIM Gold Investoren aufgepasst

Das Gold ist weg, soviel steht fest. Nach den neuesten Informationen in der bevorstehenden Insolvenz der PIM Goldhändler sollen nur rund 500 Kilogramm Gold vorhanden sein. Nach Information der Zeitschrift Manager Magazin müssten es aber 3,4 Tonnen sein. Der Verlust ist evident. Betroffen sind, wie so häufig, insbesondere Kleinanleger.

Das Schweizer Magazin KTipp bzw. Saldo hat schon 2013 über PIM Gold berichtet und gemeint, dass die Anlage sicher kein gutes Geschäft sei. Es wurde dort auch schon das Geschäftsmodell in Frage gestellt, da die erste Goldlieferung erst nach 24 Zahlungen, also nach 2 Jahren erfolgte. Zudem war der Goldpreis zur damaligen Zeit überteuert, denn man hätte das Gold bei einer Bank viel billiger einkaufen können.

Erst wenn das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet ist, besteht die Möglichkeit die Forderung in diesem Verfahren anzumelden. Bis dann tatsächlich eine Quote zur Auszahlung kommt dürften Jahre vergehen. Ein Teil des vorhandenen Vermögens wird durch die Insolvenz selbst verbraucht und der zur Verteilung gelangende Betrag noch einmal vermindert.

Was kann der Anleger tun? Es gibt viele Ansätze um den Schaden soweit als möglich zu reduzieren.

Oft haben die agierenden Vermittler wie Vermögensberater die Anlegerfirma PIM nicht ordentlich überprüft. Je nach Anlageform sind die Belehrungen in den Beratungsprotokollen nicht ausreichend. Vielfach wurden allenfalls Versprechungen nicht eingehalten. Auch die Haftung von Vermittlerfirmen, die Pim Goldverträge vertrieben haben, ist zu prüfen. Allenfalls ausgestellte Bestätigungen von Prüfern sind zu hinterfragen. Es gibt also eine Menge von Anknüpfungspunkten die erfolgversprechend sein können.

Insgesamt scheint es vernünftig zu sein sich schon jetzt um alternative Schadensminderungsmöglich-keiten zu kümmern.

Gerne sind wir bereit unsere Erfahrung mit Anlage- und Anlegerproblemen auch für Sie einzusetzen. Selbstverständlich klären wir auch hier die Deckung durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung um Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten

Mag. Ernst Michael Lang, Rechtsanwalt, am 04.11.2019

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