Europäischer Gerichtshof Franken Kredite – neue wegweisende Entscheidung

Mit einer interessanten Entscheidung hat der EuGH Anfang Oktober aufhorchen lassen. Das aktuelle Urteil legt nahe, dass das Wechselkursrisiko nicht mehr beim Kunden, sondern bei der Bank liegt.

Der EuGH hat vereinfacht gesagt entschieden, dass ein Vertrag, der missbräuchliche oder unfaire Klauseln enthält nicht nach nationalen Regeln zu reparieren sei. Mit seiner Entscheidung hat der EuGH den Gerichten eine Anleitung an die Hand gegeben, wie derartige Fälle gelöst werden können, nämlich, dass der Kreditvertrag für ungültig erklärt werden kann.

Kurz zusammengefasst hatte das Bezirksgericht Warschau in einem Fall eines Kreditnehmers, der den Kredit in der polnischen Währung aufgenommen hatte, aber die Rückzahlung an den Kurs des Franken gekoppelt war, entschieden, dass die Vertragsklauseln für die Berechnung der Höhe der Rückzahlung intransparent und nicht klar waren. Dieses hat daraufhin den EuGH angerufen um klären zu lassen ob eine Anpassung nach nationalem Recht möglich wäre, was der EuGH verneint hat.

Angesichts der ähnlichen Rechtslage in Österreich, könnte dies auch in Österreich zu einer möglichen neuen Chance für Anleger in Fremdwährung werden. Es scheint diesbezüglich bisher keinen Versuch einer Klagsführung in diese Richtung gegeben zu haben.

Grundsätzlich waren die Erfolgsaussichten bei Schadenersatzklagen betreffend Fremdwährungs-krediten nicht mehr gegeben, da die diesbezüglichen Ansprüche bereits verjährt sind.

Der nunmehrige Entscheid des EuGHs führt aber gerade dazu, dass die Verjährung nicht eintritt, da es sich um nichtige Vertragsklauseln handelt, welche zumindest der langen Verjährungsfrist unterliegen.

Dies könnte bedeuten, dass auch österreichische Kreditnehmer den Kredit in Euro zurückzahlen können. Das Risiko der Währungsverluste würde dann bei der Bank liegen.

Derzeit lässt sich nicht abschätzen, ob und wie die österreichischen Gerichte dieses Handwerkszeug des EuGHs in die innerstaatliche österreichische Rechtsprechung übernehmen.

Es tun sich aber jedenfalls neue Möglichkeiten der Bekämpfung von ungünstigen Frankenkrediten auf. Dies ist im Hinblick auf den Umstand, dass die Frankenkredite derzeit dazu führen, dass sich die Euro Schulden dramatisch, nämlich je nach Einstiegszeitpunkt um bis zu 30%, erhöht haben ein wesentlicher Faktor.

Aber Achtung, das EuGH Urteil ist kein Freibrief für alle diejenigen die einen Frankenkredit haben. Es muss vielmehr in jedem einzelnen Fall geprüft werden, wie die Vertragsklauseln lauten und ob diese intransparent und unklar und somit nichtig sind.

 

Für Fragen und Überprüfungen stehen wir gerne zur Verfügung. In der Folge wäre ein außergerichtlicher Lösungsversuch angedacht. Falls würden wir auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheuen. Es ist selbstverständlich, dass wir auch abklären, ob allenfalls eine Rechtsschutzversicherung Kostendeckung für einen allfälligen Prozess gewähren würde.

 

Mag. Ernst Michael Lang, Rechtsanwalt, am 29.10.2019

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